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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsrücktritt und Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist unter den folgenden Bedingungen möglich:

Stornierung durch den Auftraggeber: Bei einer Absage durch den Auftraggeber gelten folgende gestaffelte Stornogebühren, basierend auf den vereinbarten Gesamtkosten:

  • Ab Buchung der Veranstaltung: 30 % der Gesamtkosten
  • Ab 6 Monaten vor der Veranstaltung: 50 % der Gesamtkosten
  • Ab 8 Wochen vor der Veranstaltung: 80 % der Gesamtkosten
  • Während der laufenden Veranstaltung: 100 % der Gesamtkosten

Besonderheiten: Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, werden die Stornogebühren separat vereinbart. Sollte die Absage bzw. Verschiebung auf behördlichen Auflagen beruhen, entfällt die Stornogebühr komplett.

Rücktritt durch den DJ: Ein Rücktritt des DJs ist nur aus wichtigem Grund (höhere Gewalt) möglich – etwa bei Krankheit, Unfall, Diebstahl des Equipments oder irreparablen technischen Ausfällen. In diesen Fällen (ausgenommen im Todesfall) verpflichtet sich der DJ, sich nach Bestem Gewissen, auf die Suche für einen adäquaten Ersatz zu machen.

2. Haftungsregelungen

  • Personen- und Sachschäden: Für Schäden während der Veranstaltung haftet der Auftraggeber. Eine Haftung des DJs greift nur bei nachweislich grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seinerseits.
  • Schäden am Equipment: Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für Schäden an der Technik und den Musikdatenträgern des DJs, die durch Gäste (fahrlässig oder vorsätzlich) verursacht werden. Dies gilt auch für Diebstahl am Veranstaltungsort (vor, während oder nach dem Auftritt sowie bei der Lagerung).
  • Ausfall durch Fremdeinwirkung: Kann der DJ seine Leistung aufgrund von Umständen nicht erbringen, die er nicht zu verantworten hat (z. B. Unwetter, Stromausfall, behördliche Verbote oder Betriebsstörungen vor Ort), behält er den Vergütungsanspruch. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen kein Recht auf Rücktritt, Schadensersatz oder Einbehalt der Zahlung.

3. Rechte und Pflichten des DJs

  • 3.1 Musikalische Gestaltung & Unterstützung: Der DJ gestaltet sein Programm nach bestem Wissen und geht flexibel auf Musikwünsche ein; die Musikauswahl liegt jedoch in seinem künstlerischen Ermessen. Die Gage ist erfolgsunabhängig. Der DJ darf sich von einer Hilfsperson für den Auf-/Abbau und die Event-Unterstützung begleiten lassen.
  • 3.2 Verspätung und Nichterscheinen: Verspätet sich der DJ, wird die Ausfallzeit anteilig gutgeschrieben. Sollte der DJ unentschuldigt nicht erscheinen (Fälle aus Punkt 1 ausgenommen), wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 € fällig.
  • 3.3 Referenznennung: Der DJ darf den Auftraggeber als Referenz nennen. Wünscht der Auftraggeber dies nicht, muss er den DJ bis spätestens zwei Wochen vor dem Event darüber informieren.
  • 3.4 Foto- und Videomaterial: Zu Marketingzwecken darf der DJ während der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen machen und diese (z. B. auf seiner Website oder Social Media) nutzen. Erkennbare Personen werden vorab um Erlaubnis gefragt. Ein generelles Werbeverbot muss dem DJ bis zum Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.

4. Pflichten des Auftraggebers

  • 4.1 Bewirtung: Der Auftraggeber stellt dem DJ kostenfrei Getränke sowie eine veranstaltungsübliche Verpflegung zur Verfügung. Sonstige Auslagen werden vorab individuell vereinbart.
  • 4.2 Logistik und Parkplatz: Der Auftraggeber sorgt für eine freie Zufahrt zum Be- und Entladen. Ist der Weg zum Auftrittsort ungewöhnlich lang oder barrierebehaftet, stellt der Auftraggeber zwei Helfer bereit. Ein personennaher, kostenfreier Parkplatz ist zu garantieren (etwaige Parkgebühren oder Strafzettel wegen widerrechtlichen Abstellens mangels Alternativen trägt der Auftraggeber).
  • 4.3 GEMA: Die Anmeldung und die Gebührenabwicklung mit der GEMA liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Reine Privatfeiern (wie Hochzeiten oder Geburtstage) sind hiervon befreit.
  • 4.4 Technik-Arbeitsplatz: Es ist ein ausreichend großer, ebener und sauberer Platz für das Equipment bereitzustellen. Der Auftraggeber sorgt für abgesicherte Schuko-Steckdosen und schützt den DJ-Bereich vor Regen, direkter Sonne und Schmutz. Muss der Auftritt wegen mangelhaftem Schutz abgebrochen werden, bleibt der Anspruch auf die volle Gage bestehen.
  • 4.5 Sicherheit und Gesundheit: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gäste darauf hinzuweisen, dass eingesetzte Lichteffekte epileptische Reaktionen auslösen können und Lautstärken über 95 dB zu Gehörschäden führen können. Der DJ schließt jede Haftung für solche gesundheitlichen Folgen aus.

5. Schlussbestimmungen

  • 5.1 Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.
  • 5.2 Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Schweinfurt vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  • 5.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Vereinbarung am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.

Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.